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UVP Vorprüfung

           

 

 

Einführung

 

Nach § 3c Satz 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur dann durchzuführen, wenn die Planung aufgrund einer überschlägigen Prüfung (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien nach Ein-schätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltwirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Nach Anlage 1 UVPG wird festgelegt, ob diese Vorprüfung nur standortbezogen (Überprüfung der Empfindlichkeit des Standorts) oder allgemein (Prognose der Auswirkungen der Planungen auf das Standortumfeld) durchzuführen ist.

 
 
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Projekte

 

Das IFEU wurde zu einem Zeitpunkt mit einem Screening der Umweltauswirkungen beauftragt, zu dem die nach § 3c UVPG vorgesehene Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht vorlag und auch ansonsten derartige Verfahren kaum durchgeführt waren. In diesem ersten Auftrag mussten daher auch noch methodische Vorarbeiten geleistet werden.

In Abstimmung mit Auftraggeber und Genehmigungsbehörde wird der Untersuchungs-umfang, jeweils angepasst auf die Umweltcharakteristik des Vorhabens und der Randbedingungen am Standort, in Form eines einfachen Scopings festgelegt.

Screening der Umweltauswirkungen für die geplante RE-XAM Getränke-dosenanlage in Vorarlberg, im Auftrag der Fa. REXAM, Februar 2006

Prüfung der mit dem Abschluss der Deponie Deiderode verbundenen Umweltauswirkungen, im Auftrag des Landkreises Göttingen, Juni 2004

Screening der Umweltauswirkungen der Mechanisch-Biologischen Restabfallbehandlungsanlage MBA Südniedersachsen, in Zusammenarbeit mit Lohmeyer Karlsruhe, im Auftrag des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen, August 2003

 
 
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Ansprechpartner

 

Florian Knappe (06221-4767-26; florian.knappe@ifeu.de)

 
 
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 Druckversion  Link zu dieser Seite versenden Letzte Änderung: 02. 09. 2011