UVU und SUP

Umweltsünden können vermieden werden, wenn Umweltaspekte schon bei der Genehmigung einer Anlage oder eines Eingriffs berücksichtigt werden. Das war die Erkenntnis der 70er und 80er Jahre, die schließlich zum Erlass einer EU-Richtlinie führte (Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 27. Juni 1985) und zum "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung", das 1990 in Kraft trat. Damit erhielt die jahrelange Diskussion um die „UVP“ eine verbindliche Rechtsgrundlage. Auch wenn viele Kritiker mit der recht schwachen Umsetzung der UVP als „unselbständiger Bestandteil“ des Gesetzgebungsverfahrens nicht zufrieden waren, war es gelungen, Umweltaspekten eine einklagbare Bedeutung zu verschaffen. Mehr als 10 Jahre hatte es gedauert, bis die Erkenntnis in die europäische und deutsche Gesetzgebung aufgenommen war, dass umweltrelevante Weichenstellungen nicht erst mit der Errichtung von Anlagen, sondern bereits bei der Aufstellung von Plänen und Programmen erfolgen müssen. Sei es ein Flächennutzungsplan, Bebauungsplan oder Abfallwirtschaftskonzept, Verkehrsplan oder Maßnahmenprogramm nach dem Wasserhaushaltsgesetz – an vielen Stellen werden sehr grundsätzliche Entscheidungen getroffen, die die Umwelt betreffen. SUP (Strategische Umweltprüfung) heißt das im Jahr 2005 in Deutschland gesetzlich definierte Umweltprüfverfahren, dem bestimmte Pläne und Programme unterzogen werden müssen. Mit dem neuen Kürzel SUP ist die Unterscheidung zur einzelbezogenen UVP möglich. So kann die SUP der Umweltprüfung von Politikentwürfen oder Gesetzesvorhaben dienen, also Entscheidungen, die weit vor Plänen und Programmen angesiedelt sind. Umweltverträglichkeitsprüfungen oder strategische Umweltprüfungen sind Verwaltungsakte, die von Verwaltungen vorgenommen werden. Das ifeu trägt mit Hilfe von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVUs) zu diesen Verwaltungsakten durch fachlich fundierte Studien, Gutachten und Beratungen bei. Meist im Auftrag des Antragstellers eines Projektes, aber auch für Standortgemeinden, Einwender und Genehmigungsbehörden hat das ifeu schon viele UVP Verwaltungsverfahren begleitet. Für die neuen gesetzlichen Entwicklungen wie eine UVP-Vorprüfung bei Projekten und die strategische Umweltprüfung für Pläne und Programme werden erste Untersuchungen und Umsetzungen vorgenommen. Mit der fast 20-jährigen Expertise – auch bei Fragen zu den Verwaltungsverfahren – können wir Antragstellern, Behörden und Einwendern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Durch die verschiedenen Blickrichtungen, die wir in den abgeschlossenen Projekten eingenommen haben, können wir die jeweiligen Akteure optimal beraten. Am ifeu wird das der UVU eigene umfassende Bewertungsmodell darüber hinaus auch in Kontexten genutzt, die nicht vom UVPG erfasst werden. So werden bspw. die Umweltauswirkungen der nationalen Energiewendepolitik oder die Umweltauswirkungen von Biomassekonversionspfaden mit Hilfe des Schutzgutansatzes bewertet.

Kontakt

Bernd Franke

Biologie und Geographie (Staatsexamen)
+49 (0)6221 4767 23
bernd.franke@ifeu.de

Benedikt Kauertz

Dipl.-Ingenieur (TU) Raum- und Umweltplanung
Fachbereichsleiter
+49 (0)6221 4767 57
benedikt.kauertz@ifeu.de

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