AWK Berlin

Das Land Berlin hat nach § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 6 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Das AWK dient als Planungsinstrument und gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung.

Mit der Fortschreibung der Teilbereiche Siedlungsabfälle und Bauabfälle werden für den Planungszeitraum 2021–2030 weitere wesentliche Schritte der Berliner Abfallwirtschaft hin zu einer modernen Kreislaufwirtschaft – insbesondere unter Ressourcen- und Klimaschutzaspekten – festgelegt. Oberstes Ziel wird sein, das im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag festgeschriebene Leitbild der „zero waste“ Strategie zu konkretisieren und Maßnahmen und Instrumente zur Umsetzung zu benennen. Dabei werden konkrete stoffstrombezogene Maßnahmen ebenso berücksichtig wie mögliche regulative Vorgaben seitens der Gesetzgebung.

Laufzeit

Januar 2018 – April 2018

Auftraggeber

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin

Partner

u.e.c. Berlin

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