Bedeutung der EU-Richtlinie RED II und ihrer Umsetzung für die Abfallverbrennung in Deutschland

Der von Abfallverbrennungsanlagen erzeugte Strom gilt für den biogenen Anteil im Abfall als erneuerbar, denn dieser gilt als Biomasse. Zu Biomasse gibt es jedoch Vorbehalte was die Nachhaltigkeit angeht. Die EU-Richtlinie RED II schreibt nicht nur die Anteile von erneuerbaren Energien (Quoten) in den EU-Mitgliedstaaten vor, sondern stellt auch Bedingungen an die Anrechenbarkeit auf die Quotenziele je nach Art der Energie. So sind Wasserstoff bzw. PtL-Kraftstoffe, wenn sie mit Strom aus Biomasse erzeugt werden, nicht anrechenbar. Diese Einschränkung ist nachvollziehbar, wenn man die hohen Wirkungsgradverluste von der Biomasse bis zum PtL-Kraftstoff bedenkt - schließlich kann man aus der Biomasse auch auf direktem Wege mit weniger Verlust Biokraftstoffe herstellen. Doch gilt dies auch, wenn wir über die Biomasse im Restmüll reden?

Diese Frage stellte sich die ITAD und beauftragte das ifeu mit dieser Studie. Darin wurden sowohl die RED II wie auch zahlreiche weitere Gesetzeswerke danach untersucht, in welcher Weise und in welchen Zusammenhängen sie die thermische Behandlung der Restabfälle regeln. Ziel der Studie war es schlussendlich Hinweise und Empfehlungen zu erarbeiten, an welchen Stellen eine Novellierung der RED II ggf. als sachgerecht eingeschätzt wird. Dabei wird auch auf die zu erwartenden Neuerungen durch den RED III-Entwurf eingegangen. Eine wesentliche Schlussfolgerung der Studie ist es, dass die thermische Behandlung von Restmüll primär keine Biomassenutzung darstellt, sondern der Hauptzwecke der schadlosen Abfallentsorgung dient. Der dabei erzeugte Strom sollte daher – was den biogenen Anteil betrifft – auch anrechenbar sein auf die Quoten der RED II.

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass im Verlauf der Bearbeitung der Studie die Entwürfe zur Umsetzung der RED II in deutsches Recht mehrfach angepasst wurden und am Ende im verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote eine Anpassung im Sinne dieser Studie vorgenommen wurde.

Laufzeit

Juni 2021 – Februar 2022

Auftraggeber

Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland, ITAD e.V.

Weitere Informationen

Kurzstudie (pdf, 1MB)