Biomethan als Kraftstoff

Nach der Erneuerbaren Energien Richtlinie (2009/28/EG) müssen Biokraftstoffe bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen einhalten, wenn sie eine Anrechnung auf die Kraftstoffquote oder eine Steuerermäßigung erwirken wollen. Biomethan als Kraftstoff spielt gegenüber den flüssigen Biokraftstoffen nur eine untergeordnete Rolle. Zum einen da Erdgas-Pkw bislang wenig verbreitet sind, zum anderen da die Biomethanerzeugung allgemein ein neues Marktsegment darstellt. Dennoch ist der Einsatzbereich im Verkehr interessant, da bisherige Untersuchungen zeigen, dass Biomethan gegenüber den derzeit eingesetzten Biokraftstoffen Vorteile bzgl. der Flächeneffizienz und der THG-Bilanz aufweist.

Anlagen zur Erzeugung von Biomethan wurden überwiegend nach dem 23.01.2008 in Betrieb genommen und müssen insofern für den Einsatz als Kraftstoff die Nachhaltigkeitsanforderungen ab dem 01.01.2011 nachweisen. Neben den flächenbezogenen Anforderungen umfasst dies auch den Nachweis für die Einhaltung des Treibhausgas-Minderungspotenzials. Wird Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt, muss das Treibhausgas-Minderungspotenzial berechnet werden, da bislang keine Standardwerte vorliegen. Die Berechnung ist jedoch gegenüber flüssigen Biokraftstoffen insofern komplizierter, als dass die Biogaserzeugung typischerweise unter Einsatz mehrerer Substrate gleichzeitig erfolgt (Multi-Input-Prozess).

Im Rahmen des durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten Vorhabens wurde durch das ifeu in Zusammenarbeit mit BBH Berlin gemeinsam mit den zuständigen Behörden und betroffenen Akteuren erarbeitet, wie die Berechnung für Biomethan als Kraftstoff durchgeführt werden kann. Auch wurden Fragen zur Einhaltung des Massenbilanzsystems insbesondere hinsichtlich des Transportes von Biomethan im Erdgasnetz beantwortet.

Die Ergebnisse des Projektes wurden in Form einer Handlungsempfehlung zusammengefasst, die den betroffenen Akteuren eine Anleitung für den Nachweis der Nachhaltigkeit von Biomethan als Kraftstoff bietet. Die Handlungsempfehlung wurde am 28. Okt. 2010 auf einer Abschlussveranstaltung im Bundespresseamt Berlin den interessierten Kreisen vorgestellt. Die Handlungsempfehlung sowie die Präsentationen der Abschlussveranstaltung stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

 

Laufzeit

Januar 2010 – Dezember 2010

Gefördert durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), FKZ 03MAP193

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