CO2-neutrale Landesverwaltung

Kurzstudie im Auftrag des wissenschaftlichen Klimabeirats Hessen

Das im Januar 2023 beschlossene Klimagesetz des Landes Hessen (HKlimaG) verpflichtet die Landesverwaltung, bis 2030 netto-treibhausgasneutral zu arbeiten und spätestens bis 2045 vollständige Netto-THG-Neutralität zu erreichen – im Einklang mit bundesrechtlichen Vorgaben. Die Zielerreichung soll insbesondere durch die Reduktion des Energiebedarfs, die effiziente und emissionsneutrale Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von thermischer und elektrischer Energie sowie die Nutzung erneuerbarer Energien erreicht werden. Nicht vermeidbare Emissionen dürfen über Kompensationsleistungen ausgeglichen werden.

Vor diesem Hintergrund untersucht das ifeu, wie diese Vorgaben technisch, organisatorisch und finanziell erfüllt werden können. Dafür modelliert das ifeu drei Szenarien: ein Trendszenario mit Fortschreibung bisheriger Entwicklungen, den „Hessentrend“ als Abbildung der gesetzlich vorgesehenen Ambitionen sowie ein ambitioniertes Zielszenario, das maximale, aber realistische Minderungsmaßnahmen integriert. Analysiert werden Endenergieeinsparungen, THG-Minderungspfade, Transformationskosten des Gebäudebestands sowie langfristige Kostenwirkungen einer Kompensationsstrategie.

Aus diesen Ergebnissen leitet das ifeu Empfehlungen ab, die insbesondere die Stärkung der Umsetzung bestehender Politikvorgaben, eine Erhöhung der Sanierungsquote, suffizienzorientierte Flächenreduktionen und einen beschleunigten Energieträgerwechsel betonen. Die Analysen zeigen zudem, dass ambitionierte Sanierungsstrategien langfristig kosteneffizienter sind als eine starke Abhängigkeit von Kompensationen, deren Wirksamkeit und Verfügbarkeit zunehmend unsicher werden.

Abschließend empfiehlt das ifeu, § 7 HKlimaG weiterzuentwickeln und die Netto-THG-Neutralität bis 2045 als zentrale Leitlinie zu verankern – ergänzt durch klare jährliche Minderungsziele und einen modernisierten Bilanzierungsrahmen, um Transparenz, Konsistenz und Zukunftsfähigkeit der Klimastrategie des Landes sicherzustellen.

Laufzeit

November 2024 – April 2025

Auftraggeber

Hessisches Ministerium f. Landwirtschaft & Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) | Geschäftsstelle Hessischer Klimabeirat