Evaluation des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG)

Mit dem EWärmeG verabschiedete das Land Baden-Württemberg 2007 das in Deutschland erste Landesgesetz seiner Art. Anfang 2008 trat es mit dem Ziel in Kraft, den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung zu erhöhen und durch die infolgedessen verminderten Treibhausgasemissionen einen Beitrag zum Klimaschutz und der Luftreinhaltung zu leisten. 2015 wurde eine Novellierung des EWärmeG beschlossen, die am 1. Juli 2015 in Kraft trat. Das novellierte EWärmeG schreibt vor, dass bei einem Heizungsanlagenaustausch (oder nachträglichem

Einbau) in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden 15 % des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss oder entsprechende Ersatzmaßnahmen geleistet werden müssen.

Mit der Evaluation des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes hat das Umweltministerium ein Konsortium aus ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung, Öko-Institut, Fraunhofer ISI und ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft beauftragt.

Laufzeit

Februar 2017 – November 2018

Auftraggeber

Umweltministerium Baden-Württemberg

Partner

Öko-Institut e.V.

Fraunhofer ISI

ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft

Weitere Informationen

Evaluation des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (pdf, 0,5 MB)

Erfahrungsbericht des Ministeriums (pdf, 6 MB)

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