Neukonzeption des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2.0) zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes

Zu sehen ist eine fiktive Skala, auf der der Eintrag 0% CO2 abgezeigt wird
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Ein Forschungskonsortium aus ifeu, Energie-Effizienz-Institut und dem Architekten Burkhard Schulze Darup hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg einen neuen Vorschlag für das GEG 2.0 erarbeitet. Die Ansprüche an das neue GEG waren klar: es sollte vom Ziel her gedacht sein, klar und nachhaltig, ambitioniert im Neubau, richtungsweisend im Bestand, keine Lock-Ins und Bereu-Investitionen auslösen und einfach und robust sein.

Zusätzlich sollte das GEG 2.0 die Entwicklungen in der EU berücksichtigen, wie etwa die Zielverschärfung im Green Deal, die Renovation Wave oder die Anforderungen an die schlechtesten Gebäude gemäß Gebäuderichtlinie. Weiterhin sind auch die gerechte Kostenverteilung wichtig und eine angemessene Berücksichtigung der Baukultur von Bedeutung. Hierzu werden eine Reihe von grundlegenden Änderungen im GEG vorgeschlagen und um neue Regelungsansätze und kleinere Verbesserungen in verschiedenen Bereichen ergänzt.

Wesentliche Eckpunkte des Entwurfes:

Element 1: Fordern und Fördern. Neubauten und Sanierungsmaßnahmen, die die GEG 2.0-Anforderungen einhalten, sollen gleichzeitig über das BEG gefördert werden können, um unzumutbare Belastungen für die Gebäudeeigentümer zu vermeiden: Was gesetzlich gefordert wird, darf dennoch auch gefördert werden (BEG).

Element 2: Treibhausgas-Faktoren. Treibhausgas-Faktoren spielen im GEG 2.0 eine größere Rolle als bisher. Aus diesem Grund werden einige THG-Faktoren gesondert geregelt.

Element 3: Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude. Neubauten werden im GEG 2.0 mit zwei neuen Anforderungsgrößen bewertet: der Nutzwärmebedarf für Raumwärme und die klimaneutrale Versorgungstechnik die Treibhausgas-Emissionen. Neben den beiden Hauptanforderungen müssen Neubauten weitere Anforderungen erfüllen: Auf dem Grundstück müssen 60 kWh/m²a erneuerbarer Strom erzeugt werden und für jeden Neubau muss eine Querschnittsökobilanz mit Flächen- und Personenbezug erstellt werden.

Element 4: Anforderungen an bestehende Gebäude. Das GEG 2.0 definiert Klimaklassen, verschiedene sinnvolle Erfüllungsmaßnahmen für Bestandsgebäude sowie die Voraussetzung „EE-fit“ (max. Heizwasser-Vorlauftemperatur: 55 °C, Machbarkeitsanalyse Wärmenetzanschluss/EE Heizung). Aus diesen Voraussetzungen setzen sich zeitlich gestaffelte Mindestanforderungen an Bestandsgebäude zusammen.

Element 5: Einschränkungen für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen. Eine zunehmend steigende THG-Anforderung an gasförmige oder Flüssigbrennstoffe erfordert den Umstieg auf erneuerbare Gase und führt zu einem Verbot von fossilen Brennstoffen im Gebäude ab 2045.

Element 6: Effizienz im Betrieb. Neue Heizanlagen müssen mit einer digitalen Echtzeit-Messeinrichtung ausgestattet sein („Effizienz-Cockpit“), die eine nutzerfreundliche Auslesbarkeit zur Qualitätssicherung und eine Ex-Post-Analyse nach den ersten fünf Jahren ermöglicht.

Element 7: Energieausweise. Bei Neubauten sowie Bestandsmaßnahmen sind den zuständigen Behörden ein vorläufiger Energiebedarfsausweis vor Baubeginn und ein endgültiger Energiebedarfsausweis nach Fertigstellung vorzulegen. Energieausweise werden in einer Gebäudedatenbank gespeichert.

Element 8: Vollzug. Die energetische Gebäudequalität ist den zuständigen Behörden bei Neubauten und Bestandsmaßnahmen durch eine Planungserklärung vor Baubeginn und eine Erfüllungserklärung nach Fertigstellung nachzuweisen. Die Ausführung wird vor Ort durch Stichprobenkontrollen geprüft.

Laufzeit

August 2020 – Juni 2021

Auftraggeber

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Partner

Dr. Burkhard Schulze Darup

Winfried Schöffel, Dr.‐Ing. Volker K. Drusche (Energie-Effizienz-Institut)

Weitere Informationen

Studie GEG 2.0 (pdf, 1.15 MB)

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