NUTS2
Bericht zu typischen THG Emissionswerten für den Anbau von Rohstoffen in NUTS2 Gebieten oder stärker disaggregierte Ebene in Deutschland gemäß RED II

Wer Biokraftstoffe in Verkehr bringt und sie auf die verpflichtende Quote nach der EU Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED) anrechnen lassen will, muss für jede Lieferung dieser Biokraftstoffe eine Berechnung der der Treibhausgasemissionen für die Herstellung vorlegen. Um die Berechnung zu erleichtern, werden für die Emissionen aus dem Anbau (inklusive Düngerherstellung etc.) von offizieller Seite regionalisierte Standardwerte zur Verfügung gestellt. Diese sogenannten NUTS2-Werte werden anhand typischen Produktionsdaten und Emissionsfaktoren für alle wesentlichen Agrarrohstoffe ermittelt. Bereits im Jahr 2010 hatte das ifeu- Institut den Auftrag, diese Werte zu errechnen. Im Jahr 2023 hat Europäische Kommission mitgeteilt, dass die bisherigen NUTS2-Werte nicht mehr gültig sind und die Mitgliedstaaten aufgefordert, neue NUTS2-Werte zur Anerkennung vorzulegen. ifeu hat diese Neuberechnung im Auftrag des Umweltbundesamts und des BMUV durchgeführt. Insgesamt wurden die THG-Emissionen für elf Feldfrüchte in 38 NUTS2-Regionen ermittelt. Unterstützung bezüglich der Hintergrunddaten leistete das Thünen-Institut, das Julius-Kühn-Institut und KTBL. Die Werte wurden seitens der EU Kommission im Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2666 als rechtsverbindliches Amtsblatt veröffentlicht.
Laufzeit
November 2023 – Oktober 2024
Auftraggeber
Umweltbundesamt
Weitere Informationen
Abschlussbericht “Report on typical GHG emission values for the cultivation of agricultural raw materials for NUTS 2 regions or a more disaggregated level in Germany according to RED II” (auf Englisch mit deutscher Zusammenfassung)
Kontakt
Horst Fehrenbach
horst.fehrenbach@ifeu.de
+49 (0)6221 4767 16
Zum Profil
Susanne Köppen
susanne.koeppen@ifeu.de
+49 (0)30 2844578 25
Zum Profil