Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen aus gebrauchtem Speiseöl und Tierfett

nach RED II Anhang IX Teil B)

Biodiesel aus Altspeiseöl (kurz UCO, nach dem englischen Begriff used cooking oil) gewinnen zunehmend an Bedeutung. Schon im Jahr 2018 war in Deutschland der Anteil an Biodiesel aus UCO deutlich höher als Biodiesel aus Rapsöl. Die Nutzung von Abfallstoffen für Biokraftstoffe ist begrüßenswert, da sie keinen Anbau erfordern und somit auch nicht zu Landnutzungsänderung führen. Die EU setzt mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (kurz RED II) daher Anreize zur Nutzung von UCO für Biokraftstoffe. Auf der anderen Seite sind die anfallenden Mengen begrenzt. Außerdem wird UCO wie frische Pflanzenöle global gehandelt. Nahezu die Hälfte des in Deutschland eingesetzten UCO-Biodiesels stammt bereits aus China und Südostasien. Die RED II setzt dem Anreiz daher auch eine Obergrenze: nicht mehr als 1,7 % dieser Biokraftstoffe sind auf die Quoten anrechenbar. Die Mitgliedstaaten können diese Grenze jedoch verschieben, sofern sie nachweisen können, dass die Verfügbarkeit gegeben ist. Deutschland muss die Vorgaben der RED II bis Sommer 2021 umsetzen. Da die Obergrenze in Deutschland bereits heute erreicht ist, wird für die deutsche Umsetzung erwogen, eine höhere Grenze anzusetzen. Diese vom Bundesumweltministerium (BMU) beauftragte Studie soll die Sachlage analysieren und Fakten und Grundlagen für die Entscheidung zur Umsetzung liefern.

Laufzeit

Juni 2020 – August 2020

Auftraggeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Weitere Informationen

Studie Verfügbarkeit und nachhaltige Bereitstellung von Biokraftstoffen nach Anhang IX Teil B
(Biodiesel aus gebrauchtem Speiseöl und Tierfett)

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