EEG-Erfahrungsbericht

Hintergrund

Der kontinuierliche Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung in Deutschland ist sowohl aus Klimaschutz- und industriepolitischen Gründen als auch aus Gründen der Energieversorgungssicherheit absolut notwendig. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein wesentliches Instrument zur Erreichung der klimapolitischen Ziele. Im EEG ist ein regelmäßig zu erstellender Erfahrungsbericht verankert, der eine regelmäßige Evaluierung und ggf. eine Anpassung der Förderung erlaubt, einerseits mit Blick auf die Erreichung der Zielvorgaben des Gesetzes selbst, andererseits vor dem Hintergrund der durch die Förderung ausgelösten Kosten und dem gleichzeitig dadurch generierten Nutzen für die deutsche Volkswirtschaft.

Ziel

Das Hauptziel des Forschungsvorhabens "Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes gemäß § 65 EEG sowie der jährlichen Monitoringberichte gemäß § 65a EEG - Spartenübergreifende und integrierende Themen sowie Stromerzeugung aus Klär-, Deponie- und Grubengas", ist die Bereitstellung einer belastbaren, wissenschaftlich fundierten und qualitativ hochwertigen Informationsbasis für den Erfahrungsbericht, der gemäß § 65 EEG bis Ende 2014 zu erstellen war. Darüber hinaus wurde die jährliche Erstellung eines Monitoringberichts entsprechend begleitet und unterstützt.

Schwerpunkt des Vorhabens war die für den Auftraggeber direkt verwendbare Darstellung des Stands der Marktintegration erneuerbarer Energien im Stromsektor, deren ökonomische und ökologische Wirkungen sowie die voraussichtliche mittel- als auch langfristige Entwicklung vor allem im Hinblick auf den in §1 Abs. 1 und 2 formulierten Zweck des EEG.

Laufzeit

September 2012 – Dezember 2015

Auftraggeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Partner

Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW)

Ingenieurbüro für neue Energien (IFnE)

Bosch & Partner GmbH

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