Aktuelles aus dem ifeu
NUTS2-Bericht veröffentlicht
Wer Biokraftstoffe in Verkehr bringt und sie auf die gesetzlichen Quotenverpflichtungen angerechnet haben möchte, muss die Treibhausbilanz für jede einzelne Lieferung angeben. Ein Teil der Bilanz bezieht sich auf den Anbau, z.B. für Raps oder Mais, wenn daraus Biokraftstoffe hergestellt werden. Diese Bilanzierung ist recht komplex, weswegen die Mitgliedstaaten der EU den Verpflichteten regionsbezogene Standardwerte zur Verfügung stellen können. Im Auftrag der Bundesregierung hatte ifeu diese Werte – die sogenannten NUTS2-Werte – bereits im Jahr 2010 errechnet. Inzwischen mussten die Daten aktualisiert werden. Dies wurde durch ifeu im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführt. Die Zahlen sind nun für die Wirtschaftsbeteiligten verfügbar und auch von der EU-Kommission in Form einer Durchführungsverordnung amtlich veröffentlicht.
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