Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung

Das ifeu Heidelberg ist durch das Umweltbundesamt beauftragt, ein wissenschaftliches Monitoring zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) durchzuführen. Die EBV ist am 01.08.2023 in Kraft getreten und regelt bundesweit einheitlich die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Ziel ist es zu prüfen, ob die Ersatzbaustoffe vermehrt in eine hochwertige Verwertung gebracht werden oder ob es zu Stoffstromverschiebungen in Richtung Verfüllung und Deponien kommt. 

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt die Anforderungen an die Herstellung und das Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) sowie deren Einbau in technische Bauwerke. 

In § 5 Abs. 2 MantelV wird die Bundesregierung beauftragt, bis zum 01.08.2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle zu prüfen und ggf. identifizierten Anpassungsbedarf durch Änderungen der Verordnung umzusetzen.

Im Fokus steht die Frage: „Wie verändern sich die Materialströme z.B. durch verstärkte Ablagerung auf Deponien oder durch verstärkte Verwertungs- oder Recyclingoptionen durch den Vollzug der EBV?“ 

Folgende Kernziele verfolgt das geplante Vorhaben: 

  • Aufnahme des Status Quo zur Art der Entsorgung von MEB und Vergleich mit der Praxis vor Inkrafttreten der EBV

  • Durchführung eines Planspiels 2.0, zur Verschaffung eines Überblicks über mögliche abfallwirtschaftliche Entwicklungen und Abgleich mit den Ergebnissen des Planspiels vor der Einführung der EBV

  •  Auswertung der realen Katasterdaten für die Jahre 2024 bis 2026 und Modellierung der nicht anzeigepflichtigen Mengenströme

Laufzeit

April 2024 – Juli 2027

Auftraggeber

Umweltbundesamt

Partner

u.e.c. Berlin

team ewen

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