Weiterentwicklung der Primärenergiefaktoren im Energiesparrecht für den Gebäudebereich
Zentrale Anforderungsgröße der gegenwärtigen Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Primärenergiebedarf, der mit Hilfe von energieträgerspezifischen Primärenergiefaktoren (PEF) aus dem Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch errechnet wird. Der PEF ist jedoch in vielen Fällen kein geeignetes Maß zur Bestimmung der Treibhausgas-Emissionen eines Heizungssystems oder eines Endenergieträgers und übt somit in Bezug auf den Klimaschutz nur eine bedingte Lenkungswirkung aus. Des Weiteren verlieren sehr niedrige nicht-erneuerbare Primärenergiefaktoren (PEFne) ihre Steuerungswirkung hin zu energieeffizienten Gebäuden und vernachlässigen andere wichtige Aspekte, wie z. B. die Ressourcenverfügbarkeit von Energieträgern.
Ein Forschungskonsortium aus iTG, ifeu und Wuppertal Institut hat daher einen Überblick zur möglichen Weiterentwicklung der Primärenergiefaktoren unter Einbeziehung der Treibhausgas-Emissionen erstellt. Im Ergebnis wird ein Vorschlag zur kurzfristigen Umsetzung erarbeitet, bei dem der bisherige Indikator "Primärenergie" um den Indikator "Klimaschutz" ergänzt wird.
Laufzeit
März 2016 – März 2016
Auftraggeber
Deutscher Verein des Gas und Wasserfaches e.V. (DVGW)
Zukunft Erdgas Projekt GmbH
Partner
Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH (ITG)
Wuppertal-Institut
Weitere Informationen
Download der Studie "Weiterentwicklung der Primärenergiefaktoren im neuen Energiesparrecht für Gebäude" (pdf 657 KB)
Kontakt
Dr. Martin Pehnt
martin.pehnt@ifeu.de
+49 (0)6221 4767 0
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