Basisförderprogramm zur Transformation von Wärmenetzen

Fernwärmenetze sind für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ein wichtiges Versorgungselement. Sie tragen dazu bei, erneuerbare Energiequellen und Abwärmepotenziale zu optimierten volks- und betriebswirtschaftlichen Kosten zu erschließen. Jedoch weisen erneuerbare Energien in Fernwärmenetzen häufig eine Wirtschaftlichkeitslücke gegenüber fossilen Alternativen auf. In diesem Projekt wurde ein Förderkonzept für ein „Bundesprogramm effiziente Wärmenetze“ erarbeitet. Dabei wurden Wirtschaftlichkeit, Förderbedingungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Charakteristika der einzelnen Technologien untersucht.

Das erarbeitete Förderkonzept beruht auf vier Säulen:

  1. Förderung der vorbereitenden Konzeptionierung (z.B. in Form von Machbarkeitsstudien für neue Netze oder in Form von Transformationsplänen für Bestandsnetze). Der Wärmenetz-Transformationsplan zeigt einen Entwicklungspfad bestehender Wärmenetze mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen für die nächsten 30 Jahre bis zu einem Zielzustand eines defossilisierten Wärmenetzes auf.
  2. Investitionskostenförderung für Einzelmaßnahmen beim Bau von Anlagen der Solarthermie, Großwärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher sowie der Wärmenetze.
  3. Systemische Förderung auf Basis eines Transformationsplans, der Maßnahmen in Bestandswärmenetzen sinnvoll bündelt.
  4. Um die Wirtschaftlichkeitslücke im Betrieb der erneuerbaren Wärmenetze zu mildern wurde zudem ein Modell der Einspeisevergütung für Wärme aus Solarthermie und Großwärmepumpen entwickelt.

Für das Förderkonzept wurde eine detaillierte technologiespezifische Analyse durchgeführt. Zudem wurde ein Konzept zur beihilferechtlichen Umsetzung erstellt. Außerdem definierte das Projekt eine Reihe flankierender Instrumente, die zum Erfolg des Programms beitragen können. Auf Basis einer Abschätzung zur möglichen Absatzentwicklung – ein grundsätzlich positives Umfeld mit weiteren Rahmenbedingungen vorausgesetzt – würde das Programm zu einem Ausbau von bis zu 23 TWh zusätzlicher EE-Wärme-Erzeugung im Jahr 2030 führen. Dafür wären Fördermittel in der Höhe von 200 bis 1.300 Mio. Euro pro Jahr notwendig. Die dadurch angestoßenen Investitionen lägen nach den Abschätzungen bei rund 12 Mrd. Euro. Die jährlich addierte Einsparung wurde ebenfalls abgeschätzt und beträgt im Jahr 2030 rund 4,2 Mio. Tonnen CO2.

Laufzeit

April 2020 – August 2020

Auftraggeber

BMWi, Abteilung II

Partner

prognos

PwC Deutschland

bbh - becker, büttner, held

Stiftung Umweltenergierecht

GEF Ingenieur AG

dena - Deutsche Energie-Agentur

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