BioNachRED

Erstellung von Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen gemäß Art. 29-31a, Anhang V und VI RED III sowie der Durchführungsverordnungen (EU) 2022/996 und (EU) 2022/2448

Im Rahmen der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413, die die Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III) ergänzt, sowie der beiden Durchführungsverordnungen (EU) 2022/996 und (EU) 2022/2448, sind Anpassungen der nationalen Nachhaltigkeitsverordnungen (BioSt-NachV und Biokraft-NachV) erforderlich. Diese Änderungen dienen der vollständigen Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht. 

Das ifeu und das IKEM unterstützen im Rahmen des Projekts die rechtliche Umsetzung dieser Anpassungsbedarfe. Gleichzeitig wird die Gelegenheit genutzt, die Implementierung der Nachhaltigkeitskriterien zu verbessern und zu vereinfachen. Ziel ist es, Hindernisse abzubauen, Regelungslücken zu schließen und die Vorgaben zu präzisieren.

Im Projekt werden zudem Vorschläge entwickelt, um das Verfahren zur Bewertung der für die Kraftstoffherstellung eingesetzten Biomasse zu optimieren und transparenter sowie nachhaltiger zu gestalten. Darüber hinaus umfasst das Projekt die Beantwortung von Ad-Hoc-Anfragen der Auftraggeber zu aktuellen rechtlichen und methodischen Fragestellungen im Zusammenhang mit den durch die RED III und die Durchführungsverordnungen notwendigen Umsetzungsmaßnahmen.

Laufzeit

Oktober 2024 – Februar 2027

Auftraggeber

Umweltbundesamt

Partner

IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V., Berlin

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