Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung

Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung wird die getrennte Erfassung von Abfällen verpflichtend festgesetzt. Ziel ist es, Gewerbeabfälle einer Wiederverwendung oder einem Recyclingverfahren zuzuführen. Die Sammlung von Gemischen ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig und ist an eine verpflichtende Sortierung (Vorbehandlung) geknüpft. Betreiber von Vorbehandlungsanlagen haben technische Mindestanforderungen zu erfüllen: 5 unterschiedliche Sortieraggregate müssen vorgehalten sowie die Erreichung von Sortier- und Recyclingquoten nachgewiesen werden.

Nach § 6 Absatz 5 Satz 2 GewAbfV ist die Recyclingquote von der Bundesregierung bis zum 31.12.2020 zu evaluieren. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt das ifeu Heidelberg zusammen mit dem Ingenieurbüro u.e.c. Berlin beauftragt, die Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung zu erarbeiten. Das Projekt verfolgt folgende Ziele:

  • Darstellung der getrennten und gemischten Sammlung beim Abfallerzeuger, insbesondere Analyse des neuen Instruments der Getrenntsammlungsquote
  • Darstellung der Vorbehandlungsanlagen für Gemische sowie Evaluierung der erreichten Sortier- und Recyclingquoten und der Verwertungswege
  • Konzeption von Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für den besseren Vollzug sowie eine mögliche Anpassung der Gewerbeabfallverordnung.

Zusätzlich werden 5 Sortieranalysen von Gewerbeabfallgemischen vorgenommen, um die Zusammensetzung der Gemische und die Qualität der Sortierfraktionen zu bestimmen.

Laufzeit

August 2019 – Oktober 2022

Auftraggeber

Umweltbundesamt

Partner

u.e.c. Berlin

Weitere Informationen

zum Abschlussbericht

Weitere Inhalte zum Thema:

Ressourcen