Kurzgutachten zur Frage der Fortentwicklung oder Umstellung von Anforderungssystemen und Standards im Gebäudeenergiegesetz
Das GEG sieht als derzeitige Anforderungsgröße Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverluste vor. Das Projekt untersucht alternative Anforderungsgrößen, die Weiterentwicklung des Referenzgebäudeverfahrens und die Wirtschaftlichkeit von Anforderungen nach dem Standard "Effizienzhaus 55".
Ziel des Projekts war es, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung adäquater Anforderungskriterien für die energetische Gebäudebewertung und die wirtschaftliche Betrachtung von Maßnahmen zu prüfen und weiterzuentwickeln. Insbesondere war die Grundsatzfrage einer Ergänzung oder Umstellung des Anforderungssystems von einer primärenergetischen Betrachtung der Energiebereitstellung auf eine Betrachtung von THG-Emissionen oder anderer Energiekenngrößen einschließlich des Anteils erneuerbarer Energien oder Ersatzerfüllung sowie ein Anforderungssystem für die Effizienz des Gebäudes (z.B. Heizwärmebedarf, baulicher Wärmeschutz etc.) zu analysieren.
Die im GEG festgeschriebenen Anforderungskriterien und die mit dieser verknüpften Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beruhen auf Untersuchungen, die an geänderte Rahmenbedingungen (z. B. CO2-Bepreisung) angepasst werden müssen, um auf der Grundlage eines gegebenenfalls angepassten Anforderungssystems Vorschläge für neue Standards für Wohn- und Nichtwohngebäude sowohl im Neubau als auch in der Gebäudesanierung zu entwickeln und zu bewerten.
Das Projekt bereitet mit dieser Arbeit die Grundlage für ein Folgeprojekt, das diese Analysen fortsetzt und vertieft.
Laufzeit
August 2021 – Juni 2022
Auftraggeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Partner
Guidehouse
FIW München e.V.
ITG Dresden
Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH
Öko-Institut e.V.
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Prognos AG
Weitere Informationen
Kontakt
Dr. Martin Pehnt
martin.pehnt@ifeu.de
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Peter Mellwig
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