Antriebswende im Schwerlastverkehr: Treibhausgasquote benachteiligt batterieelektrische Lkw
In: DIW Wochenbericht - 92 (2025). DIW - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Vol. 46, S. 724-732. DOI: 10.18723/DIW_WB:2025-46-1.
Autor*innen: Wolf-Peter Schill, Julius Jöhrens, Felix Spathelf
Der Straßengüterverkehr macht knapp ein Drittel der Verkehrs emissionen Deutschlands aus. Um bis 2045 klimaneutral zu werden, braucht es eine Antriebswende hin zu emissionsfreien Fahrzeugen wie batterieelektrischen Lkw.
Diese spielen vor allem im Schwerlastverkehr bisher nur eine kleine Rolle, ihr Anteil ist aber zuletzt deutlich gewachsen. Ein wichtiger Faktor für ihren weiteren Markthochlauf sind die Anreize, die sich aus der Treibhausgasquote (THG-Quote) ergeben. Diese verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, einen Teil der durch ihre Kraftstoffe verursachten Treibhausgasemissionen zum Beispiel durch den Quotenhandel mit Lkw- und Ladestellenbetreibern zu mindern. Die aktuelle Ausgestaltung dieses Klimaschutzinstruments benachteiligt allerdings batterieelektrische Lkw gegenüber Brennstoffzellen-Lkw: Ihre Fahrleistung wird unterschätzt, die Emissionen des Antriebsstroms werden überschätzt, und ihre Energieeffizienzvorteile werden nicht korrekt abgebildet. Schnell umsetzbare Reformoptionen wären eine Erhöhung der geschätzten jährlichen Fahrleistung der Fahrzeuge und eine realistischere Abschätzung der Emissionen des Strommix. Darüber hinaus erscheint eine umfassendere Reform sinnvoll, um die Energieeffizienzvorteile von batterieelektrischen Lkw in der Logik der THG-Quote adäquat zu berücksichtigen.